Bodenordnung

 

Die Baulandentwicklung im Gebiet „Lange Straße Nord“ setzt neben der Entwicklung eines Bebauungsplanes auch die Durchführung eines Umlegungsverfahrens zur Grundstücksneuordnung entsprechend der Festsetzungen des Bebauungsplanes voraus.Diese Grundstücksneuordnung soll im Zusammenwirken mit den Grundstückseigentümern im Bebauungsplangebiet auf Basis einer vertraglichen Vereinbarung nach § 11 BauGB erfolgen. In seiner Sitzung am 3. Februar 2021 (R. Pr. Nr. 4) hat der Gemeinderat der Stadt Ettlingen die Bedingungen für die Umlegung und Erschließung des Gebiets diskutiert und festgelegt.

Die Gebietsentwicklung soll im Rahmen einer freiwillig vereinbarten amtlichen Umlegung, d.h. einer Kombination aus freiwilligem Grundstückstausch und hoheitlicher Grundstücksordnung erfolgen. Dieses Model wurde in Ettlingen bereits bei einer anderen Gebietsentwicklung erfolgreich durchgeführt. Für diese auch sog. konsensuale Baulandentwicklung, welche auf die Mitwirkungsbereitschaft aller Grundstückseigentümer des betreffenden Baugebiets angewiesen ist, wird mit einem Entwicklungs- bzw. Erschließungsträger ein städtebaulicher Vertrag geschlossen. In diesem wird u.a. die Koordination und Veranlassung der Baulandumlegung sowie entsprechenden Erschließungsleistungen durch den Entwicklungsträger geregelt.

Die Erschließungsträgerschaft für das künftige Baugebiet wurde öffentlich ausgeschrieben und konnte zwischenzeitlich an die ESB KommunalProjekt AG aus Bruchsal vergeben werden. Der Gemeinderat hat im Februar 2021 die Umlegung nach § 46 BauGB angeordnet. Eine Umlegung ist notwendig, um aus den langen und schmalen, vormals landwirtschaftlich genutzten Grundstücken, die Grundstücksverhältnisse so neu zu ordnen, dass diese identisch mit den Baugrundstücken, Straßen und Grünflächen sind. An der Umlegung sind neben der Stadt Ettlingen noch weitere Grundstückseigentümer, mit eigenen Wünschen und Interessen, beteiligt. Das Umlegungsverfahre setzt voraus, dass sich alle Beteiligten einigen.

Die Vorbereitungen hierzu laufen derzeit. Sobald ein Ergebnis im Umlegungsverfahren vorliegt und die Grundstücke in die Vermarktung gehen, wird die Stadtverwaltung u.a. auf dieser Seite informieren.

In unserem Flyer finden Sie weitere Informationen zum Umlegungsverfahren.

Ihre Ansprechpartner

Für alle Fragen zum Bauprojekt

Planungsamt Stadt Ettlingen

+49 7243/101-392

Für alle Fragen zum Energiekonzept

Dr. Harald Schäffler, sinnogy GmbH